Arbeitskräfte aus Drittstaaten
Für Personen ausserhalb des EU/EFTA-Raums haben die Kantone und das SEM 7061 Arbeitsbewilligungen erteilt.
6322 dieser Personen kamen aus Drittstaaten , 739 aus dem Vereinigten Königreich.
Drittstaaten sind Länder, die nicht Mitglied der EU oder der EFTA sind. Seit dem 1.1.2021 (als Folge des Brexit) gehört auch das Vereinigte Königreich (UK) dazu. Dieses wird im Rahmen der Arbeitsbewilligungen jedoch gesondert behandelt.
Gut die Hälfte dieser qualifizierten Fachkräfte sind in der Informatik, in der Unternehmensberatung, in der Forschung oder der Chemie- und Pharmaindustrie tätig.
Personen aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat können in der Schweiz nur erwerbstätig sein, wenn sie gut qualifiziert sind. Als gut qualifiziert gelten Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung.
Das vom Bundesrat bewilligte Kontingent wurde – wie in den vergangenen Jahren – nicht ausgeschöpft.
Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Grossbritannien werden jährlich vom Bundesrat festgelegt. Seit 2021 besteht für Grossbritannien ein gesondertes Kontingent, das zum restlichen Drittstaaten-Kontingent hinzugekommen ist.