Einbürgerung
41’299 Ausländerinnen und Ausländer erwarben im Lauf des Jahres den Schweizer Pass.
17,4% davon im erleichterten Verfahren.
Grundsätzlich gilt: Wer seit zehn Jahren in der Schweiz wohnt und eine Niederlassungsbewilligung C hat, kann eine ordentliche Einbürgerung beantragen. Rascher geht es für Personen, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. In diesen Fällen ist die «erleichterte Einbürgerung» möglich. Auch sogenannte Personen der «dritten Generation» können sich erleichtert einbürgern lassen.
50% der Eingebürgerten stammen aus Deutschland, Italien, Frankreich, Portugal oder Spanien.
33% stammen aus einem anderen europäischen Land.
Die Zahl der Einbürgerungen blieb im Vergleich zum Vorjahr praktisch gleich.
In den vergangenen 20 Jahren lag diese Zahl bei rund 40‘000 pro Jahr.