Internationale Zusammenarbeit
2023 führte die Schweiz wichtige Verhandlungen im Migrationsbereich, so etwa mit Irak, Ägypten, Indien oder den USA.
Mit Guinea-Bissau konnte ein Migrationsabkommen unterzeichnet werden.
Migrationsabkommen regeln eine Vielzahl von Details zur Zusammenarbeit im Rahmen der Migration, unter anderem die Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden aus der Schweiz.
Somit hat die Schweiz Instrumente im Rückkehrbereich mit 61 Ländern abgeschlossen.
Dabei handelt es sich neben Migrationsabkommen um Rückübernahmeabkommen und weitere Vereinbarungen, die die Zusammenarbeit im Migrationsbereich regeln.
10 entsandte Immigration Liaison Officers vertraten im Ausland die Interessen der Schweiz im Migrationsbereich.
Immigration Liaison Officers sind Verbindungspersonen zwischen der Schweiz und einem Land oder einer Region. Sie haben unter anderem den Auftrag, die Instrumente der schweizerischen Migrationsaussenpolitik vor Ort umzusetzen.
Neu hinzugekommen ist die Position in Amman.
Ausserdem sind Vertreter*innen des SEM in Brüssel, Athen und Rom stationiert.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider besuchte als Vorsteherin des EJPD vier Länder, in denen Programme und Projekte im Zusammenhang mit dem Rahmenkredit Migration von der Schweiz unterstützt werden.
Der Rahmenkredit Migration ist Teil des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten. Er dient zur Finanzierung von Programmen und Projekten in den Bereichen Asylverfahren, Infrastruktur, freiwillige Rückkehr und Reintegration sowie Integration mit dem Ziel, Sekundärmigration zu verhindern.